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Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um unsere Behandlungen – natürlich beantworten wir Ihre persönlichen Fragen auch gerne in der Praxis.

Wann sollte der Behandlungsbeginn für Kinder sein?

Ein erstes kieferorthopädisches Screening ist sinnvoll, sobald die ersten bleibenden Frontzähne durchgebrochen sind – also etwa ab dem 7. Lebensjahr. So lassen sich Kieferfehlstellungen früh erkennen und gezielt beeinflussen.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Behandlungsdauer richtet sich nach Art und Schwere des Befunds. In vielen Fällen liegt sie bei Jugendlichen zwischen eineinhalb und drei Jahren. Wir erstellen vor Behandlungsbeginn einen individuellen Zeitplan.

Was ist KIG?

KIG steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Sie teilen die Schwere kieferorthopädischer Fehlstellungen ein und sind die Grundlage für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Welche Kosten entstehen?

Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechender Indikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Erwachsenenbehandlungen werden in der Regel privat abgerechnet; im Vorgespräch informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Zusatzleistungen wie unsichtbare Schienen, Keramikbrackets oder Retainer nach der aktiven Behandlung können privat zu vergüten sein. Wir besprechen das transparent im Vorfeld.

Wie läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab?

Nach der ausführlichen Untersuchung und Beratung erstellen wir ein Behandlungskonzept. In regelmäßigen Kontrollterminen überwachen wir den Fortschritt und passen die Apparatur bei Bedarf an. Nach der aktiven Phase sichern wir das Ergebnis mit Retainern.

Was kann der jugendliche Patient selbst für eine erfolgreiche Behandlung beitragen?

Regelmäßige Mundhygiene, das Einhalten der Tragezeiten bei herausnehmbaren Geräten und pünktliche Kontrolltermine sind entscheidend für den Behandlungserfolg.

Noch offene Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir beraten Sie gerne.